Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fragen zum Kauf

Wo kann ich die österreichische Vignette kaufen?

Die Digitalvignette können Sie online über die offizielle ASFINAG-Website kaufen. Außerdem sind Vignetten an Tankstellen (OMV, BP, Shell, Avanti), an Grenzübergängen (Automaten und Schalter), bei ÖAMTC und ARBÖ sowie in Tabak-Trafiken erhältlich. Der Online-Kauf ist die bequemste Option und ermöglicht eine Vorausbuchung bis zu 30 Tage im Voraus.

Wie lange im Voraus kann ich die Vignette kaufen?

Online können Sie die Vignette bis zu 30 Tage im Voraus kaufen. Das Startdatum wählen Sie selbst. Bei Vorausbuchung ist die Vignette frühestens 18 Stunden nach dem Kaufzeitpunkt gültig. An Tankstellen und Grenzübergängen ist die Vignette sofort gültig.

Welche Daten benötige ich für den Online-Kauf?

Sie benötigen das vollständige amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs (inkl. Länderkürzel bei ausländischen Fahrzeugen), eine gültige E-Mail-Adresse und ein Zahlungsmittel (Kreditkarte, Debitkarte oder PayPal). Das Kennzeichen muss exakt mit der Fahrzeugzulassung übereinstimmen.

Kann ich die Vignette zurückgeben oder stornieren?

Nein. Einmal gekaufte Vignetten können weder zurückgegeben noch storniert werden. Es gibt keine Rückerstattung, auch nicht bei Fahrzeugverkauf oder Nichtnutzung. Prüfen Sie daher vor dem Kauf sorgfältig Kennzeichen, Vignettenart und Startdatum.

Fragen zur Gültigkeit

Wie lange ist die Jahresvignette gültig?

Die Jahresvignette ist 14 Monate gültig: vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Die Jahresvignette 2024 ist also vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2025 gültig. Sie können die Jahresvignette bereits ab Dezember des Vorjahres kaufen.

Gilt die Vignette auch für Motorräder?

Ja, aber Motorräder haben eigene Tarife: 10-Tages-Vignette 5,80 €, 2-Monats-Vignette 13,90 €, Jahresvignette 38,20 €. Die Vignette wird am Kennzeichen des Motorrads registriert. Bei Saisonkennzeichen gilt die Vignette nur während der Zulassungszeit.

Was passiert, wenn ich das Fahrzeug verkaufe?

Bei einem Kennzeichenwechsel (z.B. Fahrzeugverkauf mit neuem Kennzeichen) erlischt die Vignette. Bei Beibehaltung des Kennzeichens (Übernahme durch neuen Eigentümer) bleibt die Vignette gültig. Eine Umbuchung auf ein neues Kennzeichen ist nicht möglich.

Gilt die Vignette auch für Wohnmobile?

Ja, für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gilt die Standard-Vignette (zum Pkw-Tarif, außer 10-Tages: 14,50 €). Wohnmobile über 3,5t benötigen eine GO-Box für die fahrleistungsabhängige Maut und sind von der Vignettenpflicht befreit.

Fragen zur Kontrolle und Strafe

Wie wird die Vignette kontrolliert?

Die ASFINAG kontrolliert vollautomatisch mittels Kennzeichenerfassung. Kameras an Autobahnauffahrten und auf der Strecke lesen Kennzeichen und prüfen sie gegen die Datenbank. Zusätzlich können Beamte (Polizei, ASFINAG-Kontrollore) Fahrzeuge anhalten und prüfen.

Was kostet die Fahrt ohne Vignette?

Bei Fahrt ohne gültige Vignette wird eine Ersatzmaut von 120 € erhoben. Wird diese nicht bezahlt, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.000 €. Bei manipulierten Vignetten kann die Strafe bis zu 5.000 € betragen. Ausländische Fahrzeuge können an der Grenze angehalten werden.

Kann ich die Gültigkeit meiner Vignette online prüfen?

Ja. Auf der offiziellen ASFINAG-Website können Sie unter "Vignette prüfen" die Gültigkeit Ihrer Vignette anhand des Kennzeichens überprüfen. Dies empfiehlt sich vor jeder Fahrt, insbesondere wenn Sie unsicher sind, ob die Vignette korrekt registriert wurde.

Was tun bei einer ungerechtfertigten Strafe?

Wenn Sie eine Strafe erhalten, obwohl Sie eine gültige Vignette besitzen, legen Sie umgehend Einspruch ein. Bewahren Sie Ihre Kaufbestätigung auf. Kontaktieren Sie die ASFINAG direkt oder wenden Sie sich an den ÖAMTC oder ARBÖ für Unterstützung. Fristen für Einsprüche beachten (in der Regel 2 Wochen nach Zustellung).

Glossar der wichtigsten Begriffe

Vignette
Mautgebühr für die Nutzung österreichischer Autobahnen und Schnellstraßen. Seit 2023 ausschließlich als Digitalvignette erhältlich, die am Kennzeichen registriert wird.
Mautpflicht
Gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Gebühr für die Nutzung bestimmter Straßen. In Österreich gilt die Mautpflicht für alle Autobahnen und Schnellstraßen für Fahrzeuge bis 3,5t.
Digitalvignette
Elektronische Form der Vignette, die seit 2023 die Klebevignette ersetzt hat. Wird am amtlichen Kennzeichen registriert und automatisch kontrolliert.
Jahresvignette
Vignettenart mit 14-monatiger Gültigkeit (1. Dezember bis 31. Januar des Folgejahres). Günstigste Option für Vielfahrer und Pendler.
Streckenmaut
Zusätzliche Mautgebühr auf bestimmten Strecken (Tunnel, Gebirgspässe), die unabhängig von der Vignette erhoben wird. Beispiele: Brenner, Karawanken, Arlberg.
ASFINAG
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft. Staatliches Unternehmen, das das österreichische Autobahnnetz betreibt und die Mautgebühren erhebt.
Kraftfahrzeug
Motorisiertes Fahrzeug, das der Vignettenpflicht unterliegt. Dazu zählen Pkw, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht.
Zulassung
Amtliche Genehmigung zur Nutzung eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Das Kennzeichen aus der Zulassung ist für die Digitalvignette maßgeblich.
Strafzettel
Offizieller Bescheid über eine Verwaltungsstrafe wegen Verstoßes gegen die Mautpflicht. Gegen Strafzettel kann innerhalb der Frist Einspruch eingelegt werden.
Kontrolle
Überprüfung der Vignettenpflicht durch automatische Kennzeichenerfassung oder durch Beamte. Die ASFINAG betreibt ein flächendeckendes Kontrollsystem auf allen mautpflichtigen Strecken.